In der Landgemeinde Am Ohmberg dient die Schiedsstelle als bürgernahe Einrichtung zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Ehrenamtlich tätige Schiedspersonen unterstützen die Bürger dabei, Streitigkeiten einvernehmlich zu klären, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird.
Die Anrufung der Schiedsstelle ist freiwillig, es ist eine bürgernahe Institution unabhängig von der Gemeindverwaltung.
Aufgaben der Schiedsstelle
Die Schiedsstelle ist für eine Vielzahl von zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten zuständig, sofern kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht:
Zivilrechtliche Streitigkeiten:Schlichtung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, vermögensrechtlichen Ansprüchen oder Verletzungen der persönlichen Ehre (Beleidigung).
„Kleine“ Strafsachen:Bearbeitung von Privatklagedelikten wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Bedrohung oder leichter Körperverletzung.
Erstellung von Vergleichen:Ein erfolgreiches Verfahren endet mit einem schriftlichen Vergleich, der rechtlich bindend ist und wie ein gerichtliches Urteil vollstreckt werden kann.
Vorteile für die Bürger
Die Nutzung der Schiedsstelle bietet gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung wesentliche Vorteile:
Kostenersparnis:Die Verfahrensgebühren sind deutlich geringer als die Kosten für Anwälte und Gerichte.
Zeitnahe Klärung:Termine können oft kurzfristiger vereinbart werden als bei staatlichen Gerichten.
Wahrung des Rechtsfriedens:Da das Ziel eine einvernehmliche Einigung ist, wird das künftige Miteinander (z. B. in der Nachbarschaft) weniger belastet als durch ein autoritäres Urteil.
Vertraulichkeit:Die Verhandlungen finden in einem diskreten Rahmen statt, was besonders in kleinen Gemeinden zur Wahrung der Privatsphäre beiträgt.