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Kommunale

Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung - ein wichtiger Schritt in Richtung klimaneutrale Zukunft

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Dabei kommt dem Gebäudesektor zur Erreichung von Klimaschutzzielen eine besondere Bedeutung zu. Grund hierfür ist, dass etwa die Hälfte der in Deutschland benötigten Endenergie auf das Konto der Wärmeversorgung geht.
Ein Baustein zu mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor bildet die Kommunale Wärmeplanung. Diese entwickelt eine langfristige Strategie für die emissionsarme Wärmeversorgung einer Kommune und ist somit ein elementarer Baustein, um die Energiebilanz auf lokaler Ebene zu verbessern. Auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung können alle Akteure vor Ort abgestimmt und zielorientiert ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten.
Maßgeblich für die Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung ist das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG)" welches gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 01.01.2024 in Kraft getreten ist. Beide Gesetze sollen dazu beitragen, die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2045 zu erreichen.
Erstmals sollen damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung erhalten, um den Bürgern, den Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber zu geben, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung sie vor Ort rechnen können.
Die Pflicht der Städte und Gemeinden, einen Wärmeplan zu erstellen, hat das Land Thüringen, basierend auf dem WPG, entsprechend gesetzlich festgeschrieben. Nach diesem muss die kommunale Wärmeplanung für die Landgemeinde Am Ohmberg am 30. Juni 2028 abgeschlossen sein.