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Standesamt

für die Gemeinde

Standesamt

Seit dem 01.01.2026 die standesamtlichen Aufgaben der Gemeinde Am Ohmberg nunmehr von der Gemeinde Sonnenstein übernommen werden.

Dies betrifft insbesondere Angelegenheiten wie:

  • Beurkundung von Geburten
  • Eheschließungen und Eheanmeldungen
  • Beurkundung von Sterbefällen
  • Namens- und Personenstandsangelegenheiten
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden
  • Kirchenaustritte

Frau Schlichting

Standesbeamtin
  • montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9:00-12:00 Uhr
  • dienstags von 14:00-17:30 Uhr

Telefon: 036072 83115

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Das Standesamt ist weit mehr als nur der Ort für das „Ja-Wort“. Es ist ein Ort, der Sie von der Geburt bis zum Lebensende rechtlich begleitet. In unserer Landgemeinde Am Ohmberg sind wir dafür verantwortlich, alle bedeutenden Ereignisse Ihres Personenstandes rechtssicher zu beurkunden.
Unsere Kernaufgaben für Sie
Das Standesamt verwaltet die staatlichen Personenstandsregister und stellt daraus die entsprechenden Urkunden aus. Hier ein Überblick über unsere wichtigsten Dienstleistungen:
1. Eheschließungen
Wir begleiten Sie auf dem Weg in die Ehe. Dies umfasst:
  • Die formelle Anmeldung der Eheschließung (früher „Aufgebot“), bei der wir die rechtlichen Voraussetzungen prüfen.
  • Die feierliche Durchführung der Trauung.
  • Informationen zu den Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe.
2. Geburten
Wenn ein neues Gemeindemitglied das Licht der Welt erblickt, sind wir für die Beurkundung der Geburt zuständig. Wir stellen die ersten Geburtsurkunden für Ihren Nachwuchs aus, sofern die Geburt im Gemeindegebiet erfolgte.
3. Sterbefälle
In schweren Stunden stehen wir Ihnen zur Seite, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Wir beurkunden Sterbefälle, die sich in der Landgemeinde Am Ohmberg ereignen, und stellen die für die Bestattung und Behörden benötigten Sterbeurkunden aus.
4. Urkundenwesen
Benötigen Sie einen Nachweis aus unseren Registern? Wir erstellen für Sie:
  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Beglaubigte Abschriften aus dem jeweiligen Register
5. Namensänderungen und Erklärungen
Das Standesamt ist auch die richtige Adresse für spezielle namensrechtliche Erklärungen, wie zum Beispiel:
  • Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens.
  • Wiederannahme eines Geburtsnamens nach Scheidung oder Tod des Partners.
  • Erklärungen zur Vornamensortierung.
  • Kirchenaustritte.